Nach dem Zusammenschluss mit dem Küstenfischgroßhandel

In der wirtschaftlichen Entwicklung der Fischindustrie waren wesentliche Veränderungen eingetreten. Der Wettbewerb, ausgelöst durch die Nachfragemacht des Handels, der stets mehr von Großformen beherrscht wurde, ließ die mittleren und kleineren Betriebe in der Fischindustrie ständig zurückgehen und die größeren wachsen. Trotzdem gab es nur "wenig große Fische im Netz der Fischindustrie". Die Mitgliederzahl war von 784 (1938) auf 646 (1949), auf 290 (1952), auf 237 (1972) zurückgegangen. Das Sozialprodukt war in dieser Zeit preisberichtigt um das Zweieinhalbfache auf über 1 Milliarde DM gestiegen. Von den einfachen gesalzenen, geräucherten, gesäuerten Fischerzeugnissen war man, dem Verbrauchergeschmack folgend, auf die feinen und kostenaufwendigeren Zubereitungen übergegangen. Die Fischfrostung trat neu hinzu.

Auch der Fischhandel an der Küste machte eine entsprechende Entwicklung durch. Als schließlich im Wesentlichen nur die gleichen Firmen beide Gewerbezweige betrieben, beschloss man, die Verbände zu vereinigen. Dabei nahm der Bundesverband die Firmen des Küstengroßhandels nach einer Änderung seiner Satzung auf. Sie wurde am 2. März 1973 beschlossen und führte zu dem neuen Namen

Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.


Vierköpfiger Vorstand waren Füngers, Aderhold, Fuchs und Dr. Seumenicht, letzterer als geschäftsführender Vorsitzender.

In die Geschäftsführung war am 1. Juli 1973 Ernst G. Rudolphi (bis Juni 1979) eingetreten. Dr. Karl Seumenicht trat am 31. Dezember 1974 nach 39jähriger Tätigkeit in den Ruhestand.

Auch die EWG-Verbände beider Sparten beschlossen in dieser Zeit, zukünftig gemeinsam zu handeln.

Die sachliche Arbeit betraf zunehmend das EWG-Recht. Hier war es die Änderung der Seerechtsgrenzen, die zwar unmittelbar die Fischerei betraf, aber doch das Rohstoffaufkommen schmälerte. Die Erweiterung der Wirtschaftszonen kam indessen noch nicht vollständig der Gemeinschaft zugute. Die Gemeinschaft ist nicht lange handlungsfähig gewesen, um Fanggründe zu bewirtschaften und Fanquoten festzulegen. Das behindert auch das Verhältnis zu Drittländern, insbesondere zu den Staaten des Ostens. Auch die isländischen Zufuhren gingen nach Auslaufen des Vertrages zurück. Die Lage verschärfte sich durch das dreijährige Fangverbot für Heringe ab 1979. Auf Betreiben des Bundesverbandes wurde ein "Hilfsprogramm für die Fischindustrie und den Fischgroßhandel" entwickelt, das der Bundesregierung vorgelegt wurde. Neue Fischsorten mussten dem Verbraucher anstelle des Herings nahegebracht werden und neue Einsatzmöglichkeiten für die Tiefkühlflotte im Interesse der Frostfischversorgung erschlossen werden. Gleichwohl gelang es, durch Importe die Rohwarenversorgung ausreichend zu halten. Die EWG beschloss, nicht zuletzt auch auf Betreiben des Bundesverbandes, Erleichterungen bei der Einfuhr von Heringen und neuen Fischarten (Heringsfisch) aus Drittländern zu gewähren. Schwierigkeiten bereiteten dagegen ihre kurzfristig verfügten Importrestriktionen, z. B. bei gefrosteten Seehechtfilets. Andererseits stützte sie den Frostfiletmarkt bei Absatzschwierigkeiten. Seit Beginn der Neuner-Gemeinschaft musste der Verband sich verstärkt bei der Bundesregierung wegen der Fortsetzung von Zollaussetzungen bemühen, die von den neuen, mehr nach Eigenversorgung orientierten Partnern, in Frage gestellt wurden.

Ein weiteres großes Aufgabengebiet erschloss sich im nationalen Bereich, als der Umweltschutz gesetzlich geregelt werden sollte. Neben den Fischräuchereien wurden auch die Bratereien in die Genehmigungspflicht bei Errichtung und Veränderung einbezogen. Im gesetzlich dafür vorgesehenen Ausschuss wurden Richtlinien für Räuchereien entwickelt und das Abwasserabgabengesetz ist seit Jahren Gegenstand vieler zeitraubender Beratungen.