In der Europäischen Gemeinschaft

Am 25. März 1957 waren die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Am 1. Januar 1958 traten sie in Kraft. Ein organisatorischer Zusammenschluss mit der Fischindustrie der Mitgliedsländer war erforderlich. Nach vorbereitenden Unterhaltungen mit der belgischen und niederländischen Fischindustrie in Arnheim am 20. November 1958 traf man sich mit den französischen und italienischen Verbänden am 15. Januar 1959 in Paris. Dort wurde die

Vereinigung der Fischindustrie in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (A.I.P.C.E.E.)


mit einem Sekretariat in Brüssel beschlossen. Karl E. Heitmann gehörte dem ersten Vorstand an und übernahm später den Vorsitz, einer festgelegten Reihenfolge entsprechend. Geschäftsführer war Louis Abattucci.

Die Vertragsregelung zwang dazu, Vorstellungen doppelgleisig zu erheben: gegenüber den EWG-Instanzen durch die A.I.P.C.E.E., gegenüber den Mitgliedern des Ministerrates für die nationalen Verbände.

Die EG-Kommission richtete einen "Beratenden Ausschuss für die Fischwirtschaft" ein, in dem Dr. Karl Seumenicht den stellvertretenden Vorsitz übernahm.

Zu den ersten Anliegen der deutschen Fischindustrie gegenüber der EG, die im Laufe der Zeit auch weitgehend durchgesetzt werden konnten, gehörte die Senkung der Zölle auf Hering, Aal, Frischfisch. Weitere Dauerthemen waren die Harmonisierungsbemühungen auf verschiedenen Gebieten, insbesondere denen des Lebensmittelrechtes. Der Bundesernährungsminister wurde zur gemeinsamen Fischereipolitik beraten, als die Kommission ihre Konzeption vorlegte. Die deutsche Auffassung, vom Bundesverband formuliert und dem Minister vorgetragen, wurde auch in den Gremien der Kommission von den Vertretern des Verbandes erläutert.

In gleicher Weise wurden die endgültigen Verordnungen über die Marktorganisation und Strukturpolitik behandelt. Der Bundesernährungsminister konnte im Ministerrat den deutschen Standpunkt weitgehend durchsetzen.

Die Einführung des Mehrwertsteuersystems durch die EWG machte Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium erforderlich. Die bisherigen Vergünstigungen für die Fischwirtschaft, die aus systematischen Gründen entfallen mussten, führten zur Halbierung des Steuersatzes.

Den Vorsitz im Bundesverband übernahm im Jahre 1964 Claus-Heinrich Strathmann (bis 1967). Am 1. November 1965 trat Folkert Marr (bis 2000) in die Geschäftsführung ein. Im Jahre 1967 wurde Dr. Werner Blunck zum Vorsitzenden gewählt und von 1973 bis 1986 trug Hans Füngers die Bürde dieses Amtes.