Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Die "Guter Fisch-Liste" der Verbraucherzentrale Berlin ist keine Hilfe!

Hamburg, den 14.12.2022: Die neue Einkaufsempfehlung der Verbraucherzentrale Berlin heißt „Guter Fisch-Liste“. Guter Rat ist auf ihr aber nur schwer zu finden.

Zum Jahresanfang 2022 hat die Verbraucherzentrale Hamburg (VBZ-HH) einen so genannten Fischratgeber ins Netz gestellt, in dem sie einige Fische, Krebs- und Weichtiere für den Kauf empfiehlt bzw. vom Kauf abrät. Das FIZ hatte diesen Ratgeber geprüft und konnte ihn leider für einen nachhaltigen Fischeinkauf nicht empfehlen, da er für einige wichtige Wildfischbestände irreführende Informationen enthält.

Jetzt, zum Jahresende 2022, legt die Verbraucherzentrale Berlin nach und veröffentlicht eine weitere Liste mit einer vermeintlich guten Auswahl an Fischen für alle, die nachhaltigen Fisch und Meeresfrüchte einkaufen möchten.

Laut der Verbraucherzentrale Berlin müssten Verbraucherinnen und Verbraucher nur nach dem Fischnamen (Artname), dem Fanggebiet und nach der Fangmethode schauen, die auf den Verpackungen und Kennzeichnungen der Produkte im Handel mit angegeben sind. Wenn diese mit den Angaben in der „Guter Fisch-Liste“ übereinstimmten, könnte eine nachhaltige Wahl getroffen werden.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Da sich die Verbraucherzentrale und ihre Kooperationspartner mit ihren Bezeichnungen der Fanggebiete und Fanggeräte zum Teil nicht an den gesetzlichen Vorgaben orientieren oder eigene Namenskreationen vorstellen, ist eine 1:1-Vergleichbarkeit von der Verpackung zur Liste unmöglich.

Dies ist z. B. der Fall, wenn Rotlachs empfohlen wird. Verbraucher sollen nach dem Fanggebiet FAO 67 Alaska suchen. Das werden sie auf den Verpackungen nicht finden, da dort die korrekte Bezeichnung FAO 67 Nordostpazifik, ggf. mit der Ergänzung „Golf von Alaska, Östliche Beringsee“, angegeben ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der Rotlachs durch Pelagische Kiemennetze gefangen worden sein muss, um empfehlenswert zu sein. „Pelagische Kiemennetze“ sind laut EU-Verordnung jedoch keine zugelassene Angabe und daher im Handel auf den Verpackungen so nicht zu finden. Damit stehen die Verbraucher, die sich an die Liste halten, völlig unnötig vor einem Nichts.

Beim Rotlachs zeigt sich ein weiteres Problem mit der Sinnhaftigkeit der Empfehlungen: Mit Schleppangeln gefangener Rotlachs wird nicht empfohlen. Beim Ketalachs ist dies aber die ausdrückliche Empfehlung.

Die Liste empfiehlt einen „Nördlichen Irland Hering“ aus dem FAO 27: Irische See, nördlicher Bestand; ICES VIIa, 7.a, nördlich 52°30’N. Die Bezeichnung der Verbraucherzentrale stellt die Verbraucher wieder vor eine hoffnungslose Suche, denn sie finden diesen Hering nicht. Dieser Bestand heißt offiziell „Hering in der nördlichen Irischen See“. Auch die Fanggebietsangaben sind irreführend. Richtig sind nur „Irische See“ und 7.a.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich für vertrauenswürdige und hilfereiche Informationen an die Expertise ihrer Fischhändler halten oder unabhängige Quellen wie z. B.
www.fischbestaende-online.de und www.aquakulturinfo.de nutzen.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband der deutschen Fischindustrie
und des Fischgroßhandels e. V./Dr. Matthias Keller
Große Elbstraße 133, 22767 Hamburg
Tel.: 040 / 38 18 11 • E-Mail: info@fischverband.de • Web: www.fischverband.de