EU schafft teures Bürokratiemonster für Lachs

Hamburg, den 4. Februar 2005: Mit Wirkung vom 6.2.2005 hat die EU beschlossen, schottische und irische Lachszüchter besonders zu schützen. Sie hat daher einen Mindesteinfuhrpreis für alle Nicht-EU-Lachse verordnet. „Das bedeutet, dass Lachs z.B. aus Norwegen oder Chile mit einem ,Strafzol' belegt wird“, erklärt Dr. Matthias Keller, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V., und betont, dass damit faktisch der Lachshandel aus Brüssel planwirtschaftlich gesteuert wird.

Der Verbandsgeschäftsführer kündigt an, dass mit allen Mitteln in Brüssel versucht werde, diese Entscheidung zu revidieren, um im Lachshandel wieder zu einer freien Marktwirtschaft zurückzukehren.

Diese Übermaßregelung wird neben einer ausufernden Bürokratie für Behörden und Unternehmen in der Fischwirtschaft unnötig zu höheren Kosten führen. Die Verbraucher müssen nach dieser Entscheidung mit Preiserhöhungen von bis zu 20 % bei Lachseinkauf rechnen.

Dr. Keller hofft, dass das gute Image von Lachs nicht unter dieser willkürlichen EU-Entscheidung leidet, und ist sicher, dass der Lachs bei den Konsumenten trotz Preiserhöhungen weiterhin seinen hohen Stellenwert behält.


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Dr. Matthias Keller

Bundesverband der deutschen Fischindustrie
und des Fischgroßhandels e.V.
Große Elbstraße 133
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Tel.: 040 / 38 18 11
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